Elektrische Sicherheit - Zuverlässiger Ertrag

Mittelspannungsprüfung - Netzschutzprüfung - Netzverträglichkeitsprüfung

Seit Mai 2014 regelt die DGUV Vorschrift 3 die Prüfung von elektrischen Anlagen zur Vermeidung von Personenunfällen. Neu war diese Vorschrift 2014 nicht – geändert hatte sich nur der Name. Bereits seit 1997 bestand die BGV A3-Richtilinie, die auch die elektrische Prüfung von Windenergieanlagen notwendig machte. 2013 startete auch die UTW Dienstleistungs GmbH mit Prüfungen in diesem speziellen Segment. 

Unsere Elektrofachkräfte verfügen über langjährige Erfahrung in der Windenergie. Sie kennen zahlreiche Anlagentypen bis ins Detail und führen elektrotechnische Arbeitsschutzprüfungen gewissenhaft und mit größter Fachkenntnis aus.

  • Jährliche Prüfung oder durch Gefährdungsbeurteilung festgelegte Intervalle (max. 4 Jahre) durch Elektrofachkräfte 
  • Prüfung nach DGUV V3 (ehem. BGV A3), DIN VDE 0150-100, DIN VDE 0100-600, DIN EN 60204/VDE 0113, DIN VDE 0101 
  • Erdungswiderstandsmessung im Turmfuß, am Maschinenhausträger, in der Nabe (Schleifenmessung) 
  • Prüfung an allen elektrischen Komponenten und Betriebsmitteln, auch in der Nabe
  • Isolationsmessung, Messung der Schleifenimpedanz, Messen der Schutzleiter 
  • Messung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) 
  • Sichtprüfung der Blitzschutzmodule 
  • Prüfung der elektrischen Dokumentation und der Baumittelkennzeichnung


Wir übernehmen Schutzprüfungen sowohl für Ihre Windenergieanlage, als auch für den Netzverknüpfungspunkt (Übergabestation). Ihre Mittelspannungskomponenten werden von unseren Elektrofachkräften nach Herstellervorgaben und einem festgelegten Protokoll überprüft. Netzfehler werden simuliert, um das Schutzrelais auszulösen und die ordnungsgemäße Funktion nachzuweisen.